Gasprüfung an Freizeitfahrzeugen
Wohnwagen und Wohnmobile sind meistens mit einem Gasherd ausgestattet. Im Fahrzeug befindet sich daher neben der Gasflasche auch das Gasleitungssytem. Für Freizeitfahrzeuge gilt dabei, dass Sie die Flüssiggasanlage regelmäßig überprüfen lassen müssen.
Dies schreibt die Technische Regel G607 verpflichtend vor. Falls bei der Hauptuntersuchung defekte oder andere Mängel beanstandet werden, kommt das Fahrzeug nicht mehr durch die HU. Wie genau die Prüfung zu erfolgen hat, ist im DVGW Arbeitsblatt G607 festgelegt worden.
Als Installations-Fachbetrieb aus Karlsruhe bieten wir Ihnen auch die Gasprüfung an Ihrem Freizeitfahrzeug an. Wir haben die Erfahrung, Erlaubnis und Fachkenntnis, um solche Prüfungen zeitnah und professionell durchzuführen.
Gibt es Probleme oder müssen bestimmte Komponenten ausgetauscht werden, sind wir ebenfalls mit dem passenden Equipment vor Ort. Bei der Gasprüfung werden unter anderem diese Bereiche kontrolliert: